Waffenverbot beim Fastnachtsumzug am 2. März 2025 in Butzbach-Griedel
Die Stadt Butzbach weist darauf hin, dass während des Fastnachtsumzuges in Butzbach-Griedel am Sonntag, dem 2. März 2025, im gesamten Veranstaltungsbereich ein Waffenverbot gilt. Das Verbot umfasst das Mitführen von Waffen im Sinne des Waffengesetzes sowie gefährlicher Gegenstände. Dazu gehören insbesondere: Die Polizei ist berechtigt Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung der Vorschrift sicherzustellen. Verstöße gegen das Waffenverbot werden geahndet und können rechtliche Folgen
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